Hier die Fakten der Vertretung der EU Kommision in Deutschland.
In der Europäischen Union sind vier Insekten als Lebenmittel zugelassen.
Es muss klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel ein Insekt enthält (mit lateinischem und deutschen Namen) und auch in welcher Form. (z.B. Pulver)
Entsprechende Allergiehinweise sind ebenfalls Pflicht. So heißt es in Verordnung 2023/5
Quellenangabe:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/insekten-lebensmitteln-die-fakten-2023-01-19_de